2011-11-27 ACTA

Still und leise schleicht sich ein neues Konzept in die Weltgeschichte ein, an dem schon viele Staaten, wie die USA, Japan, Kanada, die EU, Schweiz, Südkorea, Singapur, Australien, Neuseeland, Mexiko, und Marokko teilnehmen.

ACTA steht dabei für Anti-Counterfeiting Trade Agreement und baut auf dem sogenannten TRIPS-Abkommen auf (mehr bei Wikipedia.de) und legt den Vertragspartner zusätzliche Verpflichtungen bezüglich der Durchsetzung der Immaterialgüterrechte auf (z.B. beim Schutz von geistigem Eigentum).

Einer der Kernpunkte dabei ist, die Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen im Internet auf internationaler Ebene. So sollen künftig die Internetdienstanbieter für die von Ihren Kunden begangenen Urheberrechtsverletzungen mit haftbar gemacht werden können. Sie sind dadurch künftig in der Verantwortung, den Datenverkehr ihrer Kunden zu überwachen und bei dreimaligem Verstoß den entsprechenden Internetzugang zu sperren.

Viele Internetnutzer sehen die Reformen als Eingriff in die Privatsphäre und ihrer Grundrechte an, weswegen die Kritik entsprechend groß ist. So haben sich bereits einige Gegengruppierungen wie „La Quadrature du net“ (http://www.laquadrature.net/en/ACTA) gebildet.

Nach der letzten Verhandlungsrunde legten die ACTA Vertragsparteien am 3. Dezember 2010 eine beinahe finale Fassung vor und die finale Version erschien Ende Mai 2011 und soll bis zum 1. Mai 2013 von allen Vertragspartnern unterschrieben werden.

In der EU müsste das Europäische Parlament und der Europäische Rat dem Vertrag vor in Kraft treten erst zustimmen, wobei auch der Bundestag darüber abstimmen müsste, da ACTA auch Regelungen zum Strafrecht beinhaltet, welches nicht in der EU-Gesetzgebung enthalten ist.

Seite der EU zu dem Thema

Gegen ACTA auftreten